Logo: Baselstab / Basel-StadtLogo Praesidialdepartement
Navigation Hauptkapitel Metanavigation und Sprachauswahl

Aufgaben

Seiteninhalt

Aufgaben

«§ 102 (1) Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin führt den Vorsitz im Regierungsrat für die Dauer einer Amtsperiode.

(2) Er oder sie leitet, plant und koordiniert die Amtstätigkeit des Regierungsrates als Kollegialbehörde und vertritt ihn nach innen und aussen.»

Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005

Das Präsidialdepartement unterstützt das Regierungspräsidium bei der Leitung, Planung und Koordination der Arbeit des Regierungsrates. In den Abteilungen des Departements werden Informationen und Fachwissen aufbereitet und Zukunftsperspektiven zur Unterstützung von Planungs- und Entscheidprozessen formuliert.

Zum Kernauftrag gehört auch die Vertretung gegen innen und aussen. Neben diesen Stabsfunktionen übernimmt das Präsidialdepartement wichtige Verwaltungsaufgaben, namentlich im Bereich der Kulturförderung und -pflege.