Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, Ausgaben in Form von Betriebskostenbeiträgen an die Frauenberatungsstelle des Vereins „familea – Für Frauen, Kinder und Familien. Seit 1901“ für die Jahre 2018-2021 in der Höhe von jährlich 380‘0000 Franken (insgesamt 1,520 Mio. Franken) zu bewilligen. familea berät Frauen mit Wohnsitz in Basel-Stadt, die nicht von einer anderen Beratungsstelle unterstützt werden und nicht in der Lage sind, sich privat beraten zu lassen. Sie leistet mit diesem Angebot einen wichtigen Beitrag zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. (Auskunft: Leila Straumann, Beauftragte für Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • für den Verein IG Wohnen für die Jahre 2018 bis 2020 Ausgaben in der Höhe von jährlich 98‘000 Franken (insgesamt 294‘000 Franken) bewilligt. Das Angebot der sozialen Wohnvermittlung der IG Wohnen ist angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt von zentraler Bedeutung. Dem erhöhten Aufwand der fachstelle wird mit einer Erhöhung des Staatsbeitrags um 28‘000 Franken pro Jahr Rechnung getragen. (Auskunft: Jacqueline Lätsch, Amtsleitung Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 93)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Martin Lüchinger, SP) betreffend „flankierende Massnahmen während der Bauarbeiten Areal Roche“ als erledigt abzuschreiben. Im Hinblick auf eine umweltkonforme Realisierung der Bauvorhaben sowie eine emissionsarme Bauweise hat die Roche ein externes Umweltbegleitmandat vergeben. Die Einhaltung dieser Umweltstandards sowie die Umsetzung der Massnahmen werden mindestens wöchentlich durch eine externe Umweltbaubegleitung auf der Baustelle kontrolliert. (Auskunft: Thomas Geiger, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 43 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Conradin Cramer, LDP) betreffend „Konzentration des Einsatzes von Zivildienstleistenden auf Betreuung und Pflege von betagten oder Pflegebedürftigen Menschen“ als erledigt abzuschreiben. Der Vollzug des Zivildienstes ist Bundessache, die Mitwirkung der Kantone beschränkt sich auf die allgemeine Fürsorgezuständigkeit. Aus diesem Grund ist es dem Kanton nicht möglich, Zivildiensteinsätze in den Bereich der Betreuung und Pflege von betagten Menschen zu konzentrieren. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Bereich Gesundheitsversorgung des Gesundheitsdepartements, Tel.  +41 61 205 32 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Patrick Hafner, SVP) betreffend „Veröffentlichung eines Markierungs- und Signalisationskatasters“ abzuschreiben. Das Tiefbauamt führt einen digitalen Markierungs- und Signalisationskataster (VMS-Kataster), der als verwaltungsinternes Arbeitsinstrument für die Planung und Projektierung eingesetzt wird. Das Amt für Mobilität führt darauf aufbauend eine detaillierte Statistik über die Anzahl der bestehenden Parkplätze (Parkplatzkataster). Der Parkplatzkataster wird alle zwei Jahre aktualisiert und ist inzwischen auf dem Internet veröffentlicht. Der Regierungsrat erachtet den VMS-Kataster aus verschiedenen Gründen nicht als ein geeignetes Instrument im Sinne der Anzugstellenden, weshalb er von einer Veröffentlichung über das Geoportal absieht. (Auskunft: Thomas Geiger, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 43 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Motion Toya Krummenacher, SP) betreffend „Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen Kurse 2017 für gewerbliche Berufe sowie Pflegeberufe“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat hat die Nachzahlung des Kantonsbeitrags II für das erste Halbjahr 2017 in Höhe von 200‘658 Franken veranlasst und im Budget 2018 zusätzlich 400‘000 Franken eingestellt, so dass auch für die Ausbildungsjahre 2017/2018 und 2018/2019 der volle Kantonsbeitrag II an Betriebe und üK-Organisationen ausbezahlt werden kann. Die Überweisung der Motion ist als eindeutige Willensbekundung des Parlaments zu verstehen, dass eine Reduktion des Kantonsbeitrags II im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht gewünscht wird. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Grossenbacher, GB) betreffend „Suffizienz im Kanton Basel-Stadt“ als erledigt abzuschreiben. Die Einsparung von Energie und Ressourcen durch Verhaltensänderungen ist ein erforderlicher Ansatz für eine nachhaltige Entwicklung. Der Kanton Basel-Stadt setzt bereits Massnahmen um, die der Suffizienz dienen. Um im Rahmen einer kohärenten Staatsentwicklung im Sinne der „Leitlinien staatlichen Handelns“ (§ 15 der Kantonsverfassung) die Nachhaltigkeitsorientierung inklusive Suffizienz zu verstärken, hat der Regierungsrat das Präsidialdepartement beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Departementen ein entsprechendes Umsetzungskonzept zur Konkretisierung der Inhalte und Prozesse zu erarbeiten. (Auskunft: Barbara Alder, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 88 96)
  • die Verordnung über die von der Sanität Basel zu erhebendes Gebühren geändert. Die Tarife für die Dienstleistungen der Sanität Basel wurden mit tarifsuisse ag und der Einkaufgemeinschaft HSK für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2017 neu verhandelt. Die Anpassung dieser Verträge führt auch zu einer Anpassung der Gebührenverordnung der Sanität. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • im Rahmen des Prozesses zur weiteren Verbesserung der Chancengleichheit beim Arbeitgeber Basel-Stadt für den Zeitraum 2018-2021 interne Zielvorgaben verabschiedet. Frauen und Männer sollen gesamtstaatlich über alle Stufen des Führungskaders hinweg mit mindestens je 35 Prozent (exkl. Fachkader) vertreten sein. Eine Annäherung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades von Frauen und Männern wird angestrebt. Über den gesamten Zeitraum hinweg soll die Verteilung der Anerkennungsprämien in der Summe dem Anteil Frauen und Männern des jeweiligen Departementes entsprechen. Seit der Einführung des Controllings wurden in der Chancengleichheit grosse Fortschritte erzielt. Das Ziel eines Geschlechteranteils von mindestens 35 Prozent im Kader (inkl. Fachkader) wurde beinahe erreicht. Das Chancengleichheitsreporting Basel-Stadt 2013-2016 ist unter diesem Link einsehbar: http://www.arbeitgeber.bs.ch/arbeiten-fuer-basel-stadt/chancengleichheit.html (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • festgestellt, dass die im Beschluss für die Stärkung der Partnerschaft zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt formulierten Bedingungen für das Jahr 2017 erfüllt sind und der Beitrag 2017 von 20 Millionen Franken somit ausbezahlt werden kann. Am 11. November 2015 hat der Grosse Rat zur Stärkung der Partnerschaft von Basel-Stadt und Baselland beschlossen, dem Kanton Basel-Landschaft in den Jahren 2016 bis 2019 unter gewissen Vorbehalten einen Entlastungsbeitrag von 80 Millionen Franken auszurichten. Die Ausrichtung des Entlastungsbeitrags steht u.a. unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Landschaft den Universitätsvertrag und die diesbezügliche Immobilienvereinbarung sowie den Kulturvertrag ungekündigt weiterführt. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 01)
  • den Halbjahresbericht 2017 der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Kenntnis genommen. (Auskunft: Ariane Bürgin, Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Revision des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer grundsätzlich begrüsst. Tatsächlich sehen sich die Steuerbehörden infolge der aktuellen Gesetzespraxis immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen die Steuerpflichtigen ohne böse Absicht ihre Vermögenseinkünfte aus Unsorgfalt oder aus Versehen nicht ordnungsgemäss deklariert haben und denen deswegen die Rückerstattung der Verrechnungssteuer verweigert werden muss, was für die Betroffenen zu massiven Steuermehrbelastungen führt und von ihnen meist als höchst unbillig empfunden wird. (Auskunft: Marc Enz, Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung gegenüber dem Bundesamt für Verkehr BAV bemerkt, dass das vom Bund zum zweiten Mal vorgelegte Konzept für den Gütertransport auf der Schiene zum kantonalen Richtplan keine grundsätzlichen Widersprüche aufweist. Der Regierungsrat weist das BAV darauf hin, dass aufgrund des geplanten trimodalen Terminals in Basel Nord voraussichtlich Logistikfunktionen vom Güterbahnhof Wolf langfristig dorthin verlagert werden. Zudem streicht die Regierung nochmals heraus, dass die Trimodalität ein entscheidendes Kriterium für die Standortwahl des Terminals im Basler Norden ist. (Auskunft: Bettina Rahuel, Städtebau- und Architektur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 70)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung einer vom Bundesrat unterbreiteten Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung zugestimmt, welche die Liste der Berufskrankheiten an neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse anpasst. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • die vom eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vorgeschlagene Mandatierung der Schweizer Delegation für die elfte ordentliche WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2017 in Buenos Aires als unterstützenswert erachtet. Die grundsätzliche Stossrichtung der Liberalisierung des internationalen Handels ist aus basel-städtischer Sicht richtig und gewinnt im aktuellen Umfeld, das von Unsicherheiten und protektionistischen Tendenzen geprägt ist, an Bedeutung. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung gegenüber dem Bundesamt für Polizei , die Stossrichtung des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fussballspielen und anderen Sportveranstaltungen begrüsst. Dieses korrespondiert mit dem multidisziplinären Basler Modell gegen Gewalt anlässlich von Sportanlässen und beinhaltet überwiegend Vorgaben programmatischer Natur. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung gegenüber dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Revision der Führerausweisvorschriften in der Stossrichtung begrüsst, aber einige Änderungen angeregt. Zentrales Anliegen der Revisionsvorlage ist es, die Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst über die Fahrprüfungen zu steuern. Obligatorische Ausbildungen sollen deshalb nur noch für den Erwerb von Kompetenzen vorgeschrieben werden, die nicht oder nur schlecht geprüft werden können. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung gegenüber dem Bundesamt für Gesundheit die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern) begrüsst. Zum einen erhöht die Vorlage die Anforderungen an die Zulassung aller ambulanten Leistungserbringer zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) in Bezug auf die Qualität und die Wirtschaftlichkeit. Zum anderen wird sichergestellt, dass die Kantone bei Bedarf weiterhin die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Tätigkeit zu Lasten der OKP steuern können. Sonst würde nach Auslaufen der Zulassungseinschränkung eine unkontrollierte Angebotsausweitung vor allem bei den Spezialärzten und ein damit verbundener Kostenschub drohen. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Tel. 061 267 95 49)
  • 69 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • für den Zeitraum 2018-2019 in die BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel gewählt:
    • Hanspeter Gass, Präsident (neu)
    • Dr. Adrian Schaub, Mitglied (neu)
  • für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Stiftungsrat der Stiftung Dornacher Schlachtdenkmal gewählt:
    • Esther Baur
  • anstelle der zurücktretenden Lydia Meyer für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Schulkommission der Berufsfachschule Basel gewählt:
    • Cristina Steinle
Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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