Start der dritten kantonalen Jugendbefragung des Kantons Basel-Stadt

Im September werden in Basel-Stadt durch das Statistische Amt zum dritten Mal seit 2009 rund 1000 Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren zu ihren Bedürfnissen und den Freizeitangeboten des Kantons befragt. Die Antworten liefern dem Regierungsrat und den kantonalen Behörden wichtige Anhaltspunkte für die Planung und Steuerung der Jugendpolitik. Die Ergebnisse der Befragung liegen voraussichtlich im Frühjahr 2018 vor.

Die Jugendlichen im Kanton Basel-Stadt bilden eine Bevölkerungsgruppe, deren Wohlbefinden dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen ist. Aus diesem Grund beschloss er im Jahr 2007, zukünftig alle vier Jahre eine Jugendbefragung durchzuführen. Seit 2015 bildet das kantonale Statistikgesetz (§ 9 StatG in Verbindung mit § 7 Abs. 2 lit. d der Statistikverordnung) Grundlage für die Befragung. Mit Hilfe der Jugendbefragung sollen die speziellen Bedürfnisse der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren erhoben werden. Die Ergebnisse liefern dem Regierungsrat und den kantonalen Behörden Anhaltspunkte für die Planung und Steuerung der Jugendpolitik. Dank der Befragung kann ausserdem die Wirksamkeit von bestehenden Angeboten für Jugendliche überprüft werden. Anhand der Ergebnisse der dritten Befragung lassen sich Entwicklungen und Tendenzen innerhalb der letzten 8 Jahre aufzeigen.

Die Befragung startet am Montag, 4. September 2017 in rund 60 ausgewählten Klassen der Primarschulen, der Sekundarschulen, des Zentrums für Brückenangebote, der Gymnasien sowie den Berufsfachschulen des Kantons Basel-Stadt. Die Jugendlichen füllen den Fragebogen direkt in den Schulklassen aus. Die Klassen wurden vom Erziehungsdepartement entsprechend der Altersverteilung in der Wohnbevölkerung ermittelt. Die Befragung vor Ort wird vom Statistischen Amt und dem Erziehungsdepartement durchgeführt und verläuft vollständig anonym. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.

Das Statistische Amt wertet die Daten aus und wird auf seiner Homepage voraussichtlich im Frühjahr 2018 einen Bericht sowie eine Grundauswertung aller abgefragten Aspekte publizieren.

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