Logo: Baselstab / Basel-StadtLogo Praesidialdepartement
Navigation Hauptkapitel Metanavigation und Sprachauswahl

Übersicht

Seiteninhalt

Staatskanzlei

Die Staatskanzlei ist die Stabsabteilung des Regierungsrates und ist für den gesamten Geschäftsverkehr des Regierungsrates zuständig. Sie organisiert seine Sitzungen sowie Anlässe, bereitet die Regierungsratssitzungen nach, fertigt die Regierungsratsbeschlüsse aus und kommuniziert diese an die Medien. Mehr unter www.staatskanzlei.bs.ch.

Rechtsdienst inkl. Wahlen und Abstimmungen

Der Rechtsdienst bereitet die verwaltungsinternen Rekursentscheide auf Ebene Regierungsrat vor und sorgt im Bereich Wahlen und Abstimmungen für eine korrekte und effiziente Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, prüft Initiativen in formeller Hinsicht und bereitet Verfügungen über das Zustandekommen von Initiativen und Referenden. Zudem übt der Rechtsdienst die Rechtsaufsicht über die Gemeinden aus.

Kommunikation

Die Abteilung Kommunikation ist zuständig für die interne und externe Kommunikation des Regierungsrates und des Präsidialdepartements. Sie erstellt die Medienmitteilungen zu den Beschlüssen des Regierungsrates und kommuniziert diese nach aussen und nach innen. Sie ist Anlauf- und Auskunftsstelle für Fragen aus der Bevölkerung, von Firmen, Gremien und anderen Verwaltungen. Mehr unter www.regierungsrat.bs.ch/staatskanzlei/medien

Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten

Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten berät Mieter- und Vermieterschaft in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. In Streitfällen können beide Parteien die Schlichtungsstelle anrufen. Sie versucht, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen und fällt die nach dem Gesetz erforderlichen Entscheide. Sie ist die Kantonale Stelle zur Hinterlegung von Mietzinsen bei Mängeln an der Mietsache. Zudem genehmigt sie die vom Gesetz vorgesehenen Formulare (einseitige Vertragsänderung / Kündigung). Mehr unter www.staatskanzlei.bs.ch/mietstreitigkeiten.

Schlichtungsstelle für Diskriminierungsfragen

Frauen und Männer, die sich aufgrund ihres Geschlechts im Erwerbsleben diskriminiert fühlen, können die Schlichtungsstelle anrufen. Die Schlichtungsstelle berät die Parteien kostenlos und führt nach Möglichkeit einen Vergleich über die Streitigkeit herbei. Mehr unter www.staatskanzlei.bs.ch/diskriminierung.