Beiträge des Fachausschusses Literatur BS/BL

Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fördert an seiner dritten Jahressitzung im Jahr 2018 das literarische Schaffen mit vier Werkbeiträgen und zwei Publikationsbeiträgen. Er vergibt insgesamt eine Fördersumme von CHF 99‘000.

In der dritten Sitzung des Jahres 2018 hat der Fachausschuss Literatur BS/BL insgesamt 12 Gesuche geprüft und folgende 6 Beiträge gesprochen:

Werkbeiträge an AutorInnen

  • CHF 30‘000 an Anna Ospelt für den Roman „Wurzelstudien“
  • CHF 30‘000 an Guy Krneta für die Erzählung „Die Frau, die letztes Jahr Geburtstag hatte“
  • CHF 20‘000 an Wolfgang Bortlik für den Roman „Uferschnee“
  • CHF 15‘000 an Yannette Meshesha für den Roman „Pinguine in der Wüste“

Publikationsbeitrag

  • CHF 2‘000 an den Verlag edition 8 „Wildschäden“ von Maurizio Pinarello
  • CHF 2‘000 an die Edition Torticolis & Frères für den Roman „Le Bouge“ von Stéphane Montavon

Der Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vergibt jährlich eine Summe von CHF 205´000 zur Förderung des regionalen Literaturschaffens. Die Förderkategorien umfassen Werk-, Mentoring-, Entwicklungs- und Publikationsbeiträge. Darüber hinaus können ‒ sofern es die vorhandenen Mittel zulassen ‒ Beiträge an Sonderprojekte gesprochen werden.

Der Fachausschuss besteht aus sieben Mitgliedern, welche als Fachleute mit der Sparte Literatur verbunden sind. Je ein Vertreter/eine Vertreterin des Präsidialdepartements Basel-Stadt und der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft gehören dem Fachausschuss von Amtes wegen an. Mitglieder sind Lukas Bühler, Dorothee Elmiger, Peter Graf, Dr. Martina Läubli, Marion Regenscheit sowie Dominika Hens (Vertreterin Präsidialdepartement Basel-Stadt) und Christine Bloch (Vertreterin Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft). Die Geschäftsführung erfolgt durch das Präsidialdepartement Basel-Stadt, Abteilung Kultur. Der Fachausschuss hat den Status einer beratenden Kommission und tagt dreimal jährlich.

Die anzuwendenden Förderkriterien werden in den spartenspezifischen Förderbestimmungen wie folgt formuliert: künstlerische Eigenständigkeit des Textes oder Projektes; sprachliche, stilistische und strukturelle Textqualität; Schlüssigkeit des Konzepts im Hinblick auf seine Realisierung; professionelles Umsetzungsvermögen; inhaltliche, gesellschaftliche und ästhetische Relevanz des Textes oder Projektes. Für Beiträge an Publikationen und Sonderprojekte sind zusätzlich die Ausgewogenheit von Budget und Finanzierung sowie die faire Berechnung von Honoraren und Sozialbeiträgen ausschlaggebende Beurteilungsfaktoren.

Der nächste Eingabetermin für Gesuche im Bereich Literatur ist der 15. Dezember 2018. Informationen für Gesuchstellende und eine Übersicht über die bisher geförderten Projekte sind auf der Webseite der Abteilung Kultur publiziert. Für weitergehende Fragen können sich Interessierte telefonisch an die Projektbeauftragten der Abteilung Kultur Basel-Stadt wenden.

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