Fehlerhafte Stimmabgabe: Überprüfung durch die Staatskanzlei möglich

Stimmberechtigte, die bei ihrer Stimmabgabe den Stimmrechtsausweis nicht beigelegt haben oder die sich dessen nicht sicher sind, können sich an die Staatskanzlei wenden. Anhand ihrer Personalien kann ermittelt werden, ob ihre Stimme eingegangen ist oder nicht. Dabei wird das Stimmgeheimnis gewahrt. Personen, die ihre Stimmzettel bereits ohne Stimmrechtsausweis verschickt haben, erhalten so die Möglichkeit, ihre Stimme nun gültig abzugeben. Letzte Woche war festgestellt worden, dass ca. 400 der eingegangenen Couverts wegen des fehlenden Stimmrechtsausweises nicht gezählt werden konnten.

Mitarbeitende des Ressorts Wahlen und Abstimmungen haben derzeit vermehrt Rückfragen zur Stimmabgabe mit den neuen Stimmrechtsausweisen. Unsicherheiten können vielfach telefonisch geklärt werden, indem die Mitarbeitenden zusammen mit den Anrufenden die Unterlagen und das Prozedere nochmals durchgehen. Bleibt aber offen, ob der Stimmrechtsausweis wirklich beigelegt und die Stimmabgabe registriert wurde, besteht die Möglichkeit, anhand der Personalien der stimmberechtigten Person deren Stimmrechtsnummer zu eruieren. Anhand dieser Nummer kann ermittelt werden, ob die Stimmabgabe bei der Staatskanzlei tatsächlich eingegangen ist. Der eigentliche Inhalt der Stimmabgabe bleibt dabei geheim.

Das Verfahren zur Überprüfung
Personen, die ihre Stimmabgabe überprüfen lassen wollen, sind gebeten, zuerst folgende Telefonnummer zu wählen:

+41 (0)61 267 75 98

Stellt sich dabei heraus, dass die stimmberechtigte Person ihre Stimme noch nicht abgegeben hat, ist zur Aushändigung neuer Unterlagen das persönliche Erscheinen der betreffenden Person bei der Staatskanzlei im Rathaus notwendig. Stimmberechtigte aus Bettingen und Riehen wenden sich an die jeweilige Wohngemeinde. Die Stimmberechtigten sollten dabei eine Identitätskarte oder einen Pass mitführen. Die Unterlagen können bis spätestens Freitag, 17. Mai 2019, um 16.00 Uhr bezogen werden.

Blauer Stimmrechtsausweis muss auch ins Couvert
Für die Abstimmung vom 19. Mai 2019 erscheinen die Stimmmunterlagen des Kantons Basel-Stadt in einem neuen Design. Das Couvert gilt nicht mehr wie bisher als Stimmrechtsausweis. Am Mittwoch, 8. Mai, hatte die Staatskanzlei mitgeteilt, dass bis dahin gesamtkantonal ca. 2,5 Prozent der eingegangenen Couverts vor allem wegen des fehlenden Stimmrechtsausweises nicht gezählt werden konnten. Die Staatskanzlei wies dabei darauf hin, dass bei der brieflichen Stimmabgabe der blaue Stimmrechtsausweis unbedingt zusammen mit dem Stimmzettel ins Couvert gesteckt werden muss.

Die Neuerungen beim Stimmmaterial wurden aufgrund veränderter Anforderungen bei der Verarbeitung der Briefpost notwendig. Die Staatskanzlei hat einen Videobeitrag auf www.bs.ch/bs-tv zur korrekten Handhabung erstellt.

Die briefliche Stimmbeteiligung in der Stadt Basel (ohne Riehen und Bettingen) beträgt aktuell 29,4 Prozent.

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