Der Kanton Basel-Stadt geht voran: Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen

Der Kanton Basel-Stadt fördert die Lohngleichheit von Frauen und Männern aktiv und gehört zu den ersten Kantonen, die auch im Beschaffungswesen entsprechende Massnahmen ergreifen. Künftig wird bei Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons erhalten, die Lohngleichheit anhand von Stichkontrollen geprüft. Für die Kontrollen ist die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig.

Die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern ist dem Regierungsrat ein zentrales Anliegen. Deshalb hat er beschlossen, ab 2021 die Lohngleichheit bei Unternehmen, die einen Auftrag des Kantons erhalten, zu kontrollieren. Fehlbaren Unternehmen wird die Möglichkeit eingeräumt, in einer angemessenen Frist Korrekturen vorzunehmen. Danach können Sanktionen ausgesprochen werden.

Die Grundlage für den Entscheid des Regierungsrats bildet ein Pilotprojekt zu Stichkontrollen im Beschaffungswesen, das der Kanton Basel-Stadt durchgeführt hat.

Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann: „Noch immer verdienen Frauen für gleichwertige Arbeit häufig weniger als ihre Kollegen. Mit der Einführung der Lohnkontrolle bei Unternehmen, die für den Kanton arbeiten, haben wir ein wirksames Instrument, um die Lohngleichheit dort zu prüfen.“

Sensibilisierung, Selbstdeklaration und Nachweis

Der Regierungsrat hat entschieden, begleitend zu den Stichkontrollen im Beschaffungswesen verschiedene Massnahmen zur Sensibilisierung und Information der Unternehmen umzusetzen. Die Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern organisiert deshalb im laufenden Jahr Informationsveranstaltungen für Unternehmen zum Lohngleichheitsinstrument und zum Ablauf der Kontrollen. Ab 2021 wird eine Selbstdeklarationspflicht für die Unternehmen eingeführt. Das heisst: Anbieterinnen und Anbieter reichen gemeinsam mit einer Offerte eine Selbstdeklaration und einen Nachweis zur Lohngleichheit in ihrem Unternehmen ein. «Damit möchten wir die Unternehmen für das Thema Lohngleichheit sensibilisieren und sie auffordern, allfällige Defizite in ihrem Betrieb zu beheben», so Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern. Ihre Abteilung ist künftig für die Durchführung der Kontrollen zuständig. 

Kanton Basel-Stadt hat Vorreiterrolle

Der Kanton Basel-Stadt ist der erste Kanton in der Deutschschweiz, der Lohngleichheitskontrollen im Beschaffungswesen einführt. Er nimmt damit in Gleichstellungsfragen eine Vorreiterrolle ein. Mit der Unterzeichnung der 2016 von Bundesrat Alain Berset lancierten Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor hat sich der Kanton Basel-Stadt bereits zu einer weitergehenden Förderung der Lohngleichheit bekannt.

Hinweise:

Lohngleichheitscharta: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/engagement-des-oeffentlichen-sektors/charta-der-lohngleichheit-im-oeffentlichen-sektor.html

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt die Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen des Kantons Basel-Stadt mit Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.

 

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