Regierungsrat bewilligt 6 Mio. Franken aus dem Krisenfonds für temporäre Existenzsicherung für Kulturschaffende in der Coronakrise

Der Regierungsrat hat die Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden in der Höhe von gesamthaft maximal 6 Mio. Franken bewilligt. Das «Basler Modell» zur Unterstützung von Kulturschaffenden in der Coronakrise ist sowohl für die Antragstellenden als auch für die Verwaltung weniger aufwendig als die Bundesregelung. Es schliesst neben selbständigerwerbenden auch freischaffende Kulturschaffende mit häufig wechselnden Kurzzeitanstellungen mit ein, die bisher durch die Maschen der Hilfsmassnahmen fallen. Vorgesehen sind Taggelder für den Zeitraum November 2020 bis April 2021 vor, in dem die Kulturschaffenden aufgrund der behördlich verordneten Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus an der Berufsausübung gehindert sind.

Ergänzung zu den Bundesmassnahmen für Kulturunternehmen
Das «Basler Modell» ergänzt die Bundesmassanahmen zur Abfederung der Folgen der Covid-19-Pandemie für Kulturunternehmen (juristische Personen). Die Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und die Unterstützung von Transformationsprojekten werden weiterhin gemäss Bundesreglement umgesetzt. Bis zum 31. Januar 2021 sind für den Zeitraum November und Dezember 2020 insgesamt 125 Gesuche um Ausfallentschädigungen von Kulturunternehmen und 10 Gesuche um Beiträge an Transformationsprojekt eingegangen. Ziel der temporären Existenzsicherung für Kulturschaffende ist es, in Ergänzung zu diesen Bundesmassnahmen, eine nachhaltige Schädigung der Basler Kulturlandschaft zu verhindern und die kulturelle Vielfalt zu sichern. Dazu Regierungspräsident Beat Jans: «Die Abwicklung der Bundeshilfen dauert zu lange und viele Kulturschaffende sind von diesen Hilfen ausgeschlossen. Deren wirtschaftliche Existenz ist aber bedroht. Das Basler Modell bietet diesen Menschen rasche Hilfe.»

«Basler Modell» zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden
Selbständigerwerbende und freischaffende Kulturschaffende sind von den Auswirkungen der Pandemie stark betroffen. Da aktuell kaum kulturelle Veranstaltungen geplant werden, ist es für Kulturschaffende sehr schwer oder gar nicht möglich einen Erwerbsausfall aufgrund einer Absage nachzuweisen. Aufgrund des sehr niedrigen Durchschnittseinkommens und des hohen Anteils von atypischen Beschäftigungsverhältnissen im Kulturbereich hat der Regierungsrat entschieden, temporär ein existenzsicherndes Taggeld zu gewähren. Die Finanzierung erfolgt über den Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Krisenfonds) und wird aus den Mitteln gedeckt, die dort bereits für Massnahmen im Kulturbereich reserviert wurden.

Ausrichtung von Taggeldern für den Zeitraum von sechs Monaten
Die Ausrichtung von Taggeldern an Kulturschaffende in einer Höhe von 98 Franken pro Tag trägt der durch die Covid-19-Pandemie veränderten Realität Rechnung. Die Massnahme hat das Ziel, die Folgen der Arbeitslosigkeit im Kulturbereich abzumildern. Beitragsberechtigt sind professionelle Kulturschaffende, die per 1. Februar 2021 in Basel-Stadt wohnhaft sind. Neben Selbständigerwerbenden sind auch die freischaffenden Unselbständigen erfasst. Das sind beispielsweise Technikerinnen oder Kulturvermittler auf Abruf, oder freie Schauspielerinnen und Schauspieler, die jeweils projektbezogen bei Theatern angestellt werden. Die Taggeldleistung erfolgt ergänzend zu allen übrigen Einkommen oder Ersatzeinkommen. Abgezogen werden somit Corona-Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentschädigungen und Einkünfte aus noch bestehenden Engagements (bspw. Honorar für Tonträgeraufnahme). Zur Existenzsicherung von Familien wird ein Freibetrag von monatlich 1'250 Franken pro unterhaltspflichtigem und im gleichen Haushalt lebendem Kind gewährt, sofern dies für dessen Existenzsicherung notwendig ist.

Hinweise:

Anträge um Taggelder zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden sind bis spätestens 31. Mai 2021 einzureichen. Das Gesuchsportal auf der Website der Abteilung Kultur wird voraussichtlich in zehn Tagen aufgeschaltet. https://www.kultur.bs.ch/COVID-19.html

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