Grenzüberschreitender Marktverkehr wird nicht eingeschränkt

Der Bund verzichtet darauf, den Direktimport landwirtschaftlicher Produkte aus der Grenzregion zu erschweren. Die neuen Richtlinien zum Marktverkehr werden nach mehrmaligem Verschieben auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Bundesrat Ueli Maurer hat in einem Schreiben vom 31. Oktober 2022 an Regierungspräsident Beat Jans mitgeteilt, dass die Einführung der neuen Richtlinien zum Marktverkehr auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird. Die Änderungen werden somit nicht per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Bis auf Weiteres gilt die aktuelle Praxis. Damit können weiterhin saisonale landwirtschaftliche Produkte aus dem grenznahen Elsass und Südbaden ohne zusätzliche Abgaben und Formalitäten nach Basel geliefert werden. Voraussetzung bleibt: Die Produkte, meist Gemüse und Früchte für den Frischmarkt, Gemüseabos und Gastronomie, dürfen nur von Betrieben stammen, die höchstens zehn Kilometer von der Landesgrenze entfernt liegen.

Regierungspräsident Beat Jans, der mehrfach bei Bundesrat Ueli Maurer interveniert hatte, konstatiert: «Ein weiteres Etappenziel ist erreicht, die Inkraftsetzung neuer Zollrichtlinien ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.» Und Lukas Ott, Leiter der Abteilung Kantons- und Stadtentwicklung im Präsidialdepartement, erklärt: «Damit können die Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt weiterhin Gemüse und Früchte aus der unmittelbaren Grenzregion beziehen; diese gelebte und für unseren Kanton wichtige Tradition wird nicht angetastet.» Wichtig sei jetzt jedoch in einem weiteren Schritt die rechtliche Absicherung der heutigen Praxis, damit diese zukünftig nicht mehr in Frage gestellt werden kann. Nur so bleiben die Marktfahrenden und Lieferantinnen und Lieferanten aus der badischen und elsässischen Nachbarschaft ein Teil unserer Stadt, wie es immer gewesen ist.

Bis zum Einlenken des Bundes bedurfte es einiger Überzeugungsarbeit und verschiedener Aktivitäten zugunsten der heutigen Praxis. Unter anderem wurde bei Professor Dr. Markus Schefer von der Universität Basel ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das klar zum Schluss kam, dass die bisherige Praxis der Zollbefreiung und Zollbegünstigung von Marktgütern im Dreiländereck in keiner Weise das Zollgesetz verletzt und die langjährig geübte Praxis keine rechtliche Notwendigkeit einer Verschärfung erkennen lasse. Weiter wurden Vorstösse im Nationalrat eingereicht, welche unter anderem dazu führten, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) den ursprünglichen Entwurf zur neuen Richtlinie wegen nachgewiesener Fehler zurückziehen musste. Schliesslich wurde das Thema auch auf der Ebene der Aussenbeziehungen in den grenzüberschreitenden Gremien zur Sprache gebracht, was verschiedene Interventionen von Politikerinnen und Politikern aus Deutschland und Frankreich ausgelöst hat.

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