Instrumente der Klimaschutzpolitik
Klimapolitik ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Entsprechend verfügt der Kanton Basel-Stadt für die Umsetzung über verschiedene Instrumente: gesetzliche Grundlagen, Planungsinstrumente sowie Projekte und Strategien, die eine ressourcenschonende und CO2-arme Entwicklung zum Ziel haben.
Eine wichtige Grundlage für den Klimaschutz ist das kantonale Energiegesetz mit der entsprechenden Verordnung sowie die Verordnungen zur Lenkungsabgabe und zum Strompreis-Bonus.
Der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des Kantons Basel-Stadt werden seit 2010 alle zwei Jahre mit der kantonalen Energiestatistik erhoben. Die letzte Publikation datiert von 2020.
Industrielle Werke Basel (IWB) ist für die Versorgung des Kantons Basel-Stadt mit Energie und Wasser zuständig. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das IWB-Gesetz.
Das kantonale Energiegesetz verlangt das Erstellen eines kantonalen Energierichtplans. Dieser wurde im März 2020 festgesetzt.
Der Grosse Rat genehmigte im Jahr 2008 den Ratschlag «Klimaneutrale Verwaltung Basel-Stadt: Die Kantonale Verwaltung auf dem Weg zur 2000-Watt-Gesellschaft».
Seit 2018 verfolgt Basel eine «Smart City Basel»-Strategie.
Das Agglomerationsprogramm Basel koordiniert die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in der trinationalen Region Basel.
Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als strategisches Planungsinstrument des Regierungsrats.
Die Mobilitätsstrategie «Basel unterwegs – klimafreundlich ans Ziel» zeigt auf, wie der Regierungsrat die gesetzlich verankerten Ziele in der Mobilität erreichen möchte.
Im Legislaturplan 2021-2025 stehen drei übergeordnete Schwerpunkte im Zentrum: Der Klimaschutz, die Digitalisierung und die Pandemiebewältigung.
Die Klima- und Energie-Charta eröffnet den unterzeichnenden Gemeinden und Städten die Möglichkeit, sich gemeinsam zu einem engagierten Klimaschutz zu bekennen.
Die Nordwestschweizer Regierungskonferenz hat die gemeinsame Klima-Charta sowie konkrete Leitsätze in den Bereichen nachhaltiges Bauen und nachhaltige öffentliche Beschaffung verabschiedet und verpflichtet sich zur verstärkten Zusammenarbeit.